Lebensretter: Rauchmelder

Rauchmelder.­Retten.­Leben

Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren in ganz Deutschland stellen die Verbraucheraufklärung in den Mittelpunkt. Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen auch technische Defekte Brände aus.

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© Rauchmelder-Lebensretter
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Rauchmelder sind in allen Bundesländern Pflicht. In Falle eines Feuers warnt ein Rauchmelder rechtzeitig. In diesem Fall bleiben Ihnen 120 Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen. Ein Rauchmelder verschafft genau diese entscheidenden Minuten Vorsprung. Wichtig dabei sind die richtige Installation und Verlässlichkeit des Rauchmelders. Bei der Vielzahl der vorhandenen Geräte am Markt gibt es deutliche Qualitätsunterschiede. Immer wieder fragen Verbraucher: Woran erkenne ich gute Rauchmelder? Wer ist für ihre Installation und Wartung zuständig? Wo müssen Rauchmelder  aufgehängt werden und wie hört sich ein Alarm an?  Die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ gibt Antworten auf diese Fragen:

Alarm-Beispieltöne und Tipps zur Wartung

Neben den Tipps zur richtigen Pflege sind ab sofort auch verschiedene Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern auf der Website von „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar. Diese Beispieltöne helfen den Verbrauchern festzustellen, ob eine Rauchmelderbatterie schwach wird und ausgetauscht werden muss.

CE-Kennzeichnung bei Rauchmeldern nicht ausreichend

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Gesetzlich vorgeschrieben für Rauchmelder sind das CE-Kennzeichen und die DIN-Angabe EN 14604. Dieser Mindeststandard reicht aber nicht aus, um einen qualitativ hochwertigen von einem einfachen Rauchmelder zu unterscheiden. Der Qualitätsunterschied ist von außen nicht erkennbar. Um Verbrauchern mehr Sicherheit bei der Auswahl eines Rauchwarnmelders zu geben, wurde das „Q“ als ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder eingeführt. Rauchmelder mit „Q“ vermeiden Fehlalarme, sind stabiler, langlebiger und sie haben eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer. Der jährliche Batterieaustausch wird also vermieden. „Q“-Rauchmelder gibt es ab rund 25 Euro im Handel.

Rauchmelder retten Leben – besonders in der Weihnachtszeit

Rauchmelder verringern die Gefahr, dass sich Brände unbemerkt entwickeln und so Menschenleben gefährden. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlafrechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Kauftipp zu Weihnachten: Schenken Sie Rauchmelder!

Rauchmelderpflicht ist Ländersache

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Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Geregelt wird die Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Dort steht, wer den Rauchmelder anbringt sowie welche Räume auszustatten sind. Dabei gilt für alle Bundesländer:

Neu- und Umbauten sind mit Rauchmeldern auszustatten – und zwar durch die Eigentümer.

In 14 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht ebenfalls für Bestandsbauten. In Berlin und Brandenburg gilt die Rauchmelderpflicht zwar schon für Neubauten, allerdings erst ab dem 31.12.2020 für Bestandsbauten. Bis zu diesem Datum sollen alle Privatwohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen seit 01.11.2012

Der Niedersächsische Landtag verabschiedete im März 2012 die neue Niedersächsische Bauordnung. Damit wurde auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt. Für Neubauwohnungen gilt mit in Kraft treten der Bauordnung das Gesetz ab dem 01.11.2012. Bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen müssen mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Die Regelung gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die als Rettungswege dienen. Der Eigentümer der Wohnung wird zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet, die Mieter hingegen müssen die Geräte funktionsfähig halten.

Regelmäßige Wartung

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Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung unbedingt notwendig. Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen, sind für die Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich verantwortlich. Die Wartung beinhaltet u. a. das Drücken der Prüftaste nach Herstellerangaben, um zu schauen, ob dieBatterie und der Alarmgeber noch funktionieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüftaste ist ein Batteriewechsel erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton aussendet.

Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sicher gehen will, beauftragt am besten einen Dienstleister, der z. B. den bundesweiten Standard des Forums Brandrauchprävention „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt.

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